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Haft weltweit: Impulse, Diskussionen und Lösungen

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Gefängnisse in Frankreich: Bestandsaufnahme.

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    Fresnes, Frankreich. Mai 2005. Fresnes, Frankreich. Mai 2005.

    Fresnes, Frankreich. Mai 2005. Fresnes, Frankreich. Mai 2005.

    Fotos © Philippe Brault

    Frankreich wird regelmäßig wegen der Überalterung vieler seiner Haftanstalten angeprangert. Die Selbstmordrate ist hier höher als der europäische Durchschnitt. In Sachen Überbelegung von Gefängnissen folgt eine Rekordzahl auf die andere. Anlass zur Diskussion!

    Überalterung, Gewalt, Armut, Unwürdigkeit. Anfang März 2010 hat der französische Generalprüfer für Einrichtungen des Freiheitsentzugs – eine 2008 ins Leben gerufene unabhängige Instanz – anlässlich der Übergabe seines zweiten Berichts ein erdrückendes Bild des französischen Strafvollzugs gezeichnet. Umso erdrückender, als er hinzufügte: Wir sagen im Wesentlichen nicht viel Anderes als das, was wir vor einem Jahr gesagt haben. In all diesen Punkten wurden Fortschritte gemacht. Andere wiederum stehen noch aus.

    Überalterung der Gefängnisse, drastisch steigende Insassenzahlen (laut Bericht des Europarats: +23,7% zwischen 2000 und 2007), Überbelegung (125 Häftlinge auf 100 Plätze), Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung der Häftlinge (in einem Bericht der Documentation française heißt es: Die Strafvollzugsverwaltung verwendet kaum mehr als 11 % ihres Budgets auf die Resozialisierung der Häftlinge), weniger zwischenmenschliche Beziehungen in den neuen Einrichtungen (Verringerung des Aufsichtspersonals, Zunahme der Videoüberwachung), weniger Angebote (Sport, Weiterbildung ...), rückläufige Arbeitsstundenzahl, immer mehr Inaktivität und Langeweile – in vielen Anstalten, die der Generalprüfer für Einrichtungen des Freiheitsentzugs besichtigt hat, kommt es aufgrund gleicher Ursachen auch zu gleichen Auswirkungen: In diesen Gefängnissen nimmt die Frustration um ein Vielfaches zu, was unausweichlich zu einer Zunahme der Gewaltbereitschaft gegen sich selbst und gegen andere führt.

    Im Januar 2010 hat das Justizministerium die Zahl der im Strafvollzug begangenen Selbstmorde für das Jahr 2009 veröffentlicht: 115.

    In Frankreich gibt es 194 Haftanstalten: 111 Einrichtungen für Untersuchungsgefangene und kurze Strafen, 77 Strafvollzugsanstalten für längere Strafen, 6 Jugendhaftanstalten.

    Weitere Informationen:

    Statistiken zu den französischen Gefängnissen finden sich im Prison Valley-Film.

     
    Gepostet von David Dufresne Prison Valley Team
    am 21/04/2010 (bearbeitet am 26/04/2010)
    Sollte etwas fehlerhaft oder unklar sein, kontaktieren Sie das Prison Valley-Team.
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    Ich möchte sie auf ein Thema aufmerksam machen, dass zwar die Schweiz betrifft, jedoch auch allgemeines Interesse erregen sollte.
    Von 1942 bis 1981 wurden in der Schweiz, Jugendliche, welche auffällig wurden, oder unter Vormund- oder Beistandschaft standen, in Strafvollzugsanstalten weggeschlossen.
    Dies ohne dass die Betroffenen straffällig waren. Es gab keine juristische Prozedur, keine richterliche Untersuchung, Anhörung, Verteidigung oder Rekursmöglichkeiten.
    Die Betroffenen waren der Willkür der jeweiligen Behörden bedingungslos ausgeliefert. Diese Inhaftierungen wurden meistens für unbestimmte Zeit ausgesprochen, das heisst für Minimum ein Jahr bis zu drei Jahren. Natürlich unter Zwangsarbeit!
    War ein junges, inhaftiertes Mädchen schwanger, wurde das Kind bei der Geburt sofort weggegeben zur Zwangsadoption. Auch Zwangssterilisationen wurden bereitwillig vorgenommen. Es bestand Arbeitszwang, jedoch absolut keine erzieherischen Bemühungen. Die Jugendlichen waren mit den verurteilten Straftätern den ganzen Tag zusammen und wurden nur in der Nacht in Einzelzellen untergebracht. Pikantes Detail, die Eltern der Betroffenen, oder die Betroffenen, mussten die Inhaftierung selber „bezahlen“. Bei mir, selber Betroffene, da ich damals Deutsche war, wurde die Bundesrepublik Deutschland als Kostenträger herangezogen. Es wurde den deutschen Behörden wahrscheinlich nicht erklärt für was sie bezahlten, denn sonst hätten diese reagiert. Jugendliche, welche Waisenrentenempfänger waren, wurde die „Pensionskosten“ von der Waisenrente zurück behalten.
    Was es bedeutet, mit 17, 18 oder 19 Jahren aus einer Strafvollzugsanstalt entlassen zu werden, ohne glaubwürdig erklären zu können, dass man ja nicht „kriminell“ war, ist heute noch fast unmöglich. Es hätte kein Mensch geglaubt, dass man in der Schweiz ohne richterliches Urteil ins Gefängnis kommen konnte. Also haben alle geschwiegen und gehofft, dass der Aufenthalt im Gefängnis nicht ans Licht kam. Dies war das Perfide am System.
    Doch man darf eines nicht vergessen, es handelt sich bei den Opfern nicht um vereinzelte Fälle! Es waren über die Jahre Tausende, welche dieser Behandlung zum Opfer fielen. Laut kürzlich bekannt gewordener Daten, waren die Strafvollzugsanstalten zum Teil mit über 50% eben dieser „Administrativ Versorgten“ belegt, welche für ihre Inhaftierung selber bezahlen mussten. Das lässt darauf schliessen, dass man sich den regulären Strafvollzug von Unschuldigen finanzieren liess!
    Diese Vorkommnisse, werden jetzt langsam in der Schweiz publik. Unter der Web Adresse: www.administrativ-versorgte.ch können sie die Fakten und die Publikationen nachlesen.
    Unterdessen, hat sich die Bundesrätin Frau Widmer-Schlumpf mit dem Thema vertraut gemacht und ein öffentliches Treffen ist für den Spätsommer 2010 mit den Betroffenen in der Frauen Strafanstalt Hindelbank vorgesehen.
    Eine Debatte über den Stellenwert der Menschenrechte in der Schweiz (Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention in der Schweiz war 1974 trotzdem hörten diese Administrativ Versorgungen erst 1981endgültig auf) wäre es äusserst hilfreich!

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